Was gehört zur Altersvorsorge?
Unter Altersvorsorge versteht man alle Maßnahmen, die der Absicherung eines angemessenen Lebens im Alter umfassen. Dazu gehört vor allem die finanzielle Absicherung. Aber auch der Kauf eines Hauses, in dem man im Alter mietfrei wohnen kann, gehört dazu. Im weiteren Sinne kann man auch eine gute soziale Verankerung (Freundes- und Bekanntenkreis, Hobbies etc.) zum Bereich der Altersvorsorge rechnen. Ziel der Altersvorsorge ist es, den gewohnten Lebensstandard zu erhalten oder sogar zu verbessern. Streng genommen müsste sogar die Ernährung zur Altersvorsorge zählen, denn diese ist ein entscheidendes Kriterium für dauerhaftes Wohlbefinden und Gesundheit.
Finanzielle Altersvorsorge
Für die meisten Menschen steht jedoch die finanzielle Altersvorsorge im Mittelpunkt. Im Prinzip legt man in der Zeit, in der man Geld verdient, stets einen Anteil des Einkommens beiseite. Der Staat hat natürlich ein großes Interesse daran, die sog. Altersarmut zu vermeiden. Daher fördert er die Altersvorsorge über verschiedene Kanäle.
Die drei Säulen der Altersvorsorge
Die heutige Altersvorsorge in Deutschland basiert auf den so genannten drei Säulen:
- 1. Säule: Die gesetzliche Vorsorge (Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung): Umlageverfahren. Dazu zählen die Sozialversicherungsrente der Arbeitnehmer, die Alterssicherung der Landwirte (AdL), die Berufsständische Versorgung (BSV), dieKünstlersozialversicherung und die Beamtenversorgung.
- 2. Säule: Ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung. Dazu zählt hauptsächlich die Betriebliche Altersvorsorge, aber auch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD).
- 3. Säule: Private Vorsorge (Ansparung von Kapital mit der Möglichkeit des späteren Verzehrs): Fondssparpläne, Riester-Rente, Rürup-Rente, Lebensversicherung und Immobilienbesitz.
Eine alternative Klassifizierung ist das 3-Schichten-Modell, das nicht den Träger der Altersvorsorge, sondern steuerliche Aspekte in den Vordergrund stellt:
- 1. Schicht: Gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständische Versorgung, Rürup-Rente (Kohortenversteuerung)
- 2. Schicht: Betriebliche Altersversorgung, Riester-Rente (nachgelagerte Versteuerung)
- 3. Schicht: Sonstige Kapitalanlagen, zum Beispiel private Kapital- und Rentenversicherungen (Ertragsanteilsversteuerung), Immobilienbesitz und Wertpapierdepots.
Quellen
- Wikipedia: Altersvorsorge
- Bndesministerium für Soziale: Private Altersvorsorge